Was fördern wir?

Unterstützt werden Einzel- und Gemeinschaftsforschungsvorhaben mit genossenschaftlichem Bezug. Dies umfasst z. B. die Bearbeitung wichtiger Zukunftsfragen, die Analyse von Strukturentwicklungen und die Abschätzung der Folgen für Unternehmen des ländlichen Genossenschaftswesens, die aus unterschiedlichen ökonomischen, politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen resultieren.

Wen fördern wir?

WissenschaftlerInnen deutscher Fachhochschulen, Universitäten und anderer wissenschaftlicher Einrichtungen.

Wichtige Hinweise für Antragsteller


Förderbereich II: Förderung von Forschung, Wissenschaft und Hochschulausbildung
Teilbereich: Forschung und Wissenschaft
Projekt: Forschungsprojekte


Antragsteller:

Die Antragstellung erfolgt durch die Wissenschaftler/-innen.


Antragsinhalte:

Förderanträge können formlos in deutscher Sprache schriftlich oder elektronisch eingereicht
werden. Der Förderantrag sollte auf maximal sechs Seiten folgende Informationen enthalten:

  • Angaben zum Antragsteller inklusive akademischem Werdegang mit Zeugnissen
  • Aussagefähige Bezeichnung des Forschungsprojektes (Problembeschreibung, Stand der Forschung, Zielsetzung, Arbeitsschritte, Zeitplan, erwartete Ergebnisse, Mehrwert der Ergebnisse für das Genossenschaftswesen und Aussagen zur geplanten Kommunikation der Ergebnisse). Erläuterung, warum das Vorhaben dem Stiftungszweck entspricht und wie es das Thema Nachhaltigkeit im Sinne der bekannten „Sustainable Development Goals“ aufnimmt
  • Finanzplan, ggf. gegliedert nach Sachmitteln, Reisekosten etc.
  • Bei Antrag auf Teilförderung zusätzlich: Name und Finanzbetrag weiterer Förderer (Die Bewilligung von Fördermitteln durch die Raiffeisen-Stiftung erfolgt in diesen Fällen grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist)
  • Angaben über die Vorlage des Antrages oder thematisch verwandter Anträge bei anderen Förderinstitutionen (auch bei abgelehnten Anträgen)


Begutachtung und Entscheidung:

Der eingereichte Antrag wird zunächst daraufhin geprüft, ob er formell den Anforderungen
entspricht. Ist dies der Fall, erfolgt bei positiv ausgefallener Vorprüfung durch den Vorstand
eine Begutachtung durch zwei für das Thema kompetente Fachvertreter/-innen. Auf Basis
dieser Gutachten formuliert der Vorstand eine Empfehlung für das Kuratorium, das die
abschließende Entscheidung über die Bewilligung von Fördermitteln trifft.


Kontakt:

Raiffeisen-Stiftung
Pariser Platz 3
10117 Berlin
Tel.: +49 30 856214-573
E-Mail: info@raiffeisen-stiftung.de