Was fördern wir?

Gefördert werden Veranstaltungen, die Funktion und Wirkungsweise ländlicher Genossenschaften einschließlich ihrer vor- und nachgelagerten Bereiche aufzeigen und den öffentlichen Dialog fördern. Hierzu zählen auch Betriebsbesichtigungen ländlicher Genossenschaften, sofern im Rahmen der Betriebsveranstaltung auch grundlegende genossenschaftliche Belange oder Fachthemen mit besonderer Relevanz für das ländliche Genossenschaftswesen aufgegriffen werden.

Wen fördern wir?

Genossenschaftliche Unternehmen und Institutionen des Genossenschaftswesens.

Wichtige Informationen für Antragssteller


Förderbereich I: Bildung und Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von Genossenschaften
Teilbereich: Öffentlichkeitsarbeit
Projekt: Informationsveranstaltungen


Antragssteller:

Die Antragstellung erfolgt durch die Geschäftsführung der genossenschaftlichen Unternehmen
oder Institutionen.


Antragsinhalte:

Förderanträge können formlos schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Der Förderan-
trag sollte auf maximal sechs Seiten folgende Informationen enthalten:

  • Angaben zum Antragsteller
  • Aussagefähige Bezeichnung des Vorhabens mit Erläuterung, warum das Vorhaben dem Stiftungszweck entspricht
  • Ort, Datum bzw. Dauer der geplanten Veranstaltung; Darstellung des Mehrwerts für das Genossenschaftswesen und der Perspektiven einer Weiterführung über den Förderzeitraum hinaus
  • Veranstaltungsbeschreibung unter Darlegung von Zielsetzung, Methoden und Organisation sowie Aussagen zu den geplanten externen/internen Kommunikationsmaßnahmen
  • Finanzplan, ggf. gegliedert nach Sachmitteln, Reisekosten etc.
  • Bei Antrag auf Teilförderung zusätzlich: Name und Finanzbetrag weiterer Förderer (Die Bewilligung von Fördermitteln durch die Raiffeisen-Stiftung erfolgt in diesen Fällen grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist)
  • Angaben über die Vorlage des Antrages oder thematisch verwandter Anträge bei anderen Förderinstitutionen (auch bei abgelehnten Anträgen)
  • Wünschenswert ist eine Einordnung der Maßnahme zur Thematik der Nachhaltigkeit im Sinne der „Sustainable Development Goals“, die sich positiv auf die Bewertung des Antrags auswirken kann.


Begutachtung und Entscheidung:

Der eingereichte Antrag wird zunächst daraufhin geprüft, ob er formell den Anforderungen entspricht. Ist dieser der Fall, nimmt der Vorstand die Begutachtung vor und formuliert eine Empfehlung für das Kuratorium, das die abschließende Entscheidung über die Bewilligung von Fördermitteln trifft.


Kontakt:
Raiffeisen-Stiftung
Pariser Platz 3
10117 Berlin
Tel. +49-30-856214-573
E-Mail: info@raiffeisen-stiftung.de