Was fördern wir?

Gefördert werden Maßnahmen zur Veranschaulichung der genossenschaftlichen Organisations- und Handlungspraxis und ihrer Prinzipien, z. B. Planspiele, Experimente und Projekte. Insbesondere durch gemeinschaftlich organisierte und durchgeführte Projekte sollen wirtschaftliche Zusammenhänge verdeutlicht, frühzeitig Orientierung für das spätere Berufsleben gegeben und soziale Fähigkeiten vermittelt werden.

Wen fördern wir?

SchülerInnen, BerufsschülerInnen, FachschülerInnen und Schulgruppen.

Wichtige Hinweise für Antragsteller


Förderbereich I: Bildung und Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von Genossenschaften
Teilbereich: Schul-, Berufs- und Weiterbildung
Projekt: Schulprojekte


Antragsteller:

Die Antragstellung erfolgt durch die Schulleitung


Antragsinhalte:

Förderanträge können formlos schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Der Förderantrag sollte auf maximal sechs Seiten folgende Informationen enthalten:

  • Angaben zum Antragsteller
  • Aussagefähige Bezeichnung des Vorhabens mit Erläuterung, warum das Vorhaben dem Stiftungszweck entspricht
  • Ort, Datum bzw. Dauer des geplanten Projektes; Darstellung der Perspektiven einer Weiterführung über den Förderzeitraum hinaus
  • Schilderung, inwiefern diese Maßnahme für andere Genossenschaften beispielgebend sein kann
  • Projektbeschreibung unter Darlegung von Zielsetzung, Methoden und Organisation. sowie Darstellung externer Kommunikationsmaßnahmen
  • Finanzplan, ggf. gegliedert nach Sachmitteln, Reisekosten etc.
  • Bei Antrag auf Teilförderung: Name und Finanzbetrag weiterer Förderer; ggf. Nennung einer Paten-Genossenschaft (Die Bewilligung von Fördermitteln durch die Raiffeisen-Stiftung erfolgt in diesen Fällen grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist)
  • Angaben über die Vorlage des Antrages oder thematisch verwandter Anträge bei anderen Förderinstitutionen (auch bei abgelehnten Anträgen)
  • Wünschenswert ist eine Einordnung der Maßnahme zur Thematik der Nachhaltigkeit im Sinne der „Sustainable Development Goals“, die sich positiv auf die Bewertung des Antrags auswirken kann.


Begutachtung und Entscheidung:

Der eingereichte Antrag wird zunächst daraufhin geprüft, ob er formell den Anforderungen entspricht. Ist dies der Fall, nimmt der Vorstand die Begutachtung vor und formuliert eine Empfehlung für das Kuratorium, das die abschließende Entscheidung über die Bewilligung von Fördermitteln trifft.

Kontakt:

Raiffeisen-Stiftung
Pariser Platz 3
10117 Berlin
Tel.: +49 30 856214-573
E-Mail: info@raiffeisen-stiftung.de