Was fördern wir?

Zuwendungen werden für die Einrichtung von Juniorprofessuren und W2/W3-Stiftungsprofessuren an deutschen Fachhochschulen und Universitäten mit ausdrücklicher genossenschaftswissenschaftlicher Widmung gewährt. Dies umfasst insbesondere Forschungsbereiche, die sowohl auf die Klärung von Grundsatzfragen aus der Genossenschaftstheorie und -praxis als auch die Analyse konkreter Handlungssituationen für Unternehmen des ländlichen Genossenschaftswesens vor dem Hintergrund aktueller, ökonomischer, politischer und rechtlicher Rahmenbedingungen abzielen.

Wen fördern wir?

Juniorprofessuren: Wissenschaftler mit herausragender Promotion, die bei Antragstellung nicht älter als 35 Jahre sind. Voraussetzung ist, dass die Promotionszeit und die anschließende Zeit als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in insgesamt sechs Jahre nicht überschreitet.

W2/W3-Professuren: Wissenschaftler mit herausragender Promotion, die durch eine Habilitation oder eine positiv evaluierte Juniorprofessur besondere Leistungen in Lehre und Forschung nachweisen können.

Wichtige Hinweise für Antragsteller


Förderbereich II: Förderung von Forschung, Wissenschaft und Hochschulausbildung
Teilbereich: Wissenschaftsstrukturen und Hochschulausbildung
Projekt: Stiftungsprofessuren


Antragsteller:

Die Antragstellung erfolgt über die Fachhochschul- bzw. Universitätsleitung oder die Leitung
sonstiger wissenschaftlicher Institute in Zusammenarbeit mit einer Fachhochschule oder Universität.


Antragsinhalte:

Förderanträge können formlos in deutscher Sprache schriftlich oder elektronisch eingereicht
werden und sollten folgende Informationen enthalten:

  • Angaben zum Antragsteller
  • Zweistufiger Antrag:
    • Vorantrag: Vorhabenskizze zur Vorauswahl (bis zehn Seiten)
    • Vollantrag: Antrag mit Widmung, wissenschaftliche Zielsetzung, Aufgabenbeschreibung, Finanzplan und Zustimmung der Universitätsleitung (bis 30 Seiten). Der Mehrwert der Ergebnisse für das Genossenschaftswesen ist genauso darzustellen wie die Einordnung des Projekts in das Thema Nachhaltigkeit i.S. der bekannten „Sustainable Development Goals“. Außerdem sind Aussagen zu Kommunikationsmaßnahmen der Ergebnisse zu treffen
  • Bei Antrag auf Teilförderung: Name und Finanzbetrag weiterer Förderer (Die Bewilligung von Fördermitteln durch die Raiffeisen-Stiftung erfolgt in diesen Fällen grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist)
  • Angaben über die Vorlage des Antrages oder thematisch verwandter Anträge bei anderen Förderinstitutionen (auch bei abgelehnten Anträgen)


Begutachtung und Entscheidung:

Entspricht der eingereichte Vorantrag formell den Anforderungen, erfolgen bei positiver Vorprüfung durch den Vorstand die Einholung des Vollantrages und die Vorstellung des antragstellenden Wissenschaftlers im Kuratorium. Beschließt das Kuratorium die Bewilligung des Antrages, wird die Begutachtung des Vollantrages durch zwei ausgewiesene Fachvertreter/-innen, die im Hinblick auf die Widmung der Professur kompetent sind, vorgenommen. Erst auf Basis dieser Gutachten kann die endgültige Bewilligung von Fördermitteln durch das Kuratorium erfolgen.


Kontakt:

Raiffeisen-Stiftung
Pariser Platz 3
10117 Berlin
Tel. +49-30-856214-573
E-Mail: info@raiffeisen-stiftung.de