Kuratorium

Das Kuratorium wird auf Vorschlag des Präsidialausschusses des Deutschen Raiffeisenverbandes e.V. vom Präsidium des Verbandes für fünf Jahre bestellt und abberufen. Es entscheidet über die Vergabe der Fördermittel der Raiffeisen-Stiftung und berät, unterstützt und überwacht den Stiftungsvorstand bei seiner Tätigkeit. Die Mitgliederzahl des Kuratoriums beträgt mindestens fünf und höchstens zwölf Personen. Derzeit gehören dem Kuratorium acht Mitglieder an:

Vorstand

Der Vorstand wird vom Kuratorium auf Vorschlag des Präsidialausschusses des Deutschen Raiffeisenverbandes e.V. für drei Jahre Amtszeit bestellt und abberufen. Er ist gesetzlicher Vertreter der Raiffeisen-Stiftung und führt ihre Geschäfte. Dem Kuratorium unterbreitet der Vorstand Vorschläge für Förderprojekte. Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern.

Geschäftsführung

Seit 2021 hat die Raiffeisen-Stiftung mit Unterstützung der BayWa AG, München eine operativ tätige Geschäftsführung. Aufgabe der Geschäftsführung ist es, neben der aktiven Begleitung der Stiftungsprojekte, die Stiftungsziele und die Werte des genossenschaftlichen Unternehmertums noch stärker öffentlich sichtbar zu machen.