Was fördern wir?

Zur Verbesserung der Berufschancen und des Austausches im internationalen ländlichen Genossenschaftswesen werden Reisekostenzuschüsse für Kurzaufenthalte bei Unternehmen und Institutionen der genossenschaftlichen Organisation und ihren Bildungseinrichtungen im Ausland gewährt

Wen fördern wir?

SchülerInnen, Auszubildende, BerufsschülerInnen, FachschülerInnen, Studierende und Nachwuchskräfte aus genossenschaftlichen Unternehmen, die das 35. Lebensjahr nicht überschritten haben. Voraussetzung ist, dass mit dem Antrag die Einladung einer ausländischen Institution vorgelegt werden kann.

Wichtige Hinweise für Antragsteller


Förderbereich I: Bildung und Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von Genossenschaften
Teilbereich: Schul-, Berufs- und Weiterbildung
Projekt: Internationale Berufs- und Schulungsaufenthalte

Antragsteller:

Die Antragstellung erfolgt durch Schüler/-innen, Auszubildende, Berufsschüler/-innen, Fachschüler/-innen, Studierende und Nachwuchskräfte ausschließlich aus genossenschaftlichen Unternehmen (die das 35. Lebensjahr nicht überschritten haben).

Antragsinhalte:

Förderanträge können formlos in deutscher Sprache schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Beigefügt werden muss die Einladung einer ausländischen Institution. Der Förderantrag selber sollte auf maximal sechs Seiten folgende Informationen enthalten:

  • Angaben zum Antragsteller
  • Aussagefähige Bezeichnung des Vorhabens mit Erläuterung, warum das Vorhaben dem Stiftungszweck entspricht
  • Ort, Datum bzw. Dauer des geplanten Aufenthaltes; Darstellung der Perspektiven einer Weiterführung über den Förderzeitraum hinaus
  • Beschreibung von Ablauf und Inhalten des Aufenthalts mit Blick auf den Mehrwert für die weitere Ausbildung bzw. das Berufsleben im genossenschaftlichen Bereich; Schilderung, inwiefern diese Maßnahme für anderen Genossenschaften beispielgebend sein kann
  • Darstellung externer Kommunikationsmaßnahmen
  • Aufstellung der Reisekosten
  • Bei Antrag auf Teilförderung zusätzlich: Name und Finanzbetrag weiterer Förderer (Die Bewilligung von Fördermitteln durch die Raiffeisen-Stiftung erfolgt in diesen Fällen grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist)
  • Angaben über die Vorlage des Antrages oder thematisch verwandter Anträge bei anderen Förderinstitutionen (auch bei abgelehnten Anträgen) Wünschenswert ist eine Einordnung der Maßnahme zur Thematik der Nachhaltigkeit im Sinne der „Sustainable Development Goals“, die sich positiv auf die Bewertung des Antrags auswirken kann.

Begutachtung und Entscheidung:

Der eingereichte Antrag wird zunächst daraufhin geprüft, ob er formell den Anforderungen entspricht. Ist dies der Fall, nimmt der Vorstand die Begutachtung vor und formuliert eine Empfehlung für das Kuratorium, das die abschließende Entscheidung über die Bewilligung von Fördermitteln trifft.

Kontakt:

Raiffeisen-Stiftung
Pariser Platz 3
10117 Berlin
Tel.: +49 30 856214-573
E-Mail: info@raiffeisen-stiftung.de