Was fördern wir?
Gewährt werden Zuschüsse für die Anfertigung von Lehrbüchern, einzelnen Buchkapiteln und interaktiven Unterrichtsmaterialien für Schulen, Berufsschulen, Fachschulen, Fachhochschulen, Universitäten und genossenschaftliche Unternehmen. Neben den Grundlagen des Genossenschaftswesens steht die Darstellung der Belange ländlicher Genossenschaften im Fokus, z. B. im Hinblick auf das Marktgeschehen sowie ökonomische, politische, rechtliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Das Lehrmaterial kann auch Bezug nehmen auf bestimmte Fachthemen, sofern diese eine besondere Bedeutung für die ländlichen Genossenschaften haben.
Gefördert werden zudem Maßnahmen zur Gewinnung von Mitarbeitern ländlicher Genossenschaften für Aufgaben in der Schul-, Berufs-, Hochschul- und Weiterbildung.
Wen fördern wir?
AutorInnen, Verlage, Schulen, Berufsschulen, Fachschulen, Fachhochschulen, Universitäten und genossenschaftliche Unternehmen.
Wichtige Hinweise für Antragsteller
Förderbereich I: Bildung und Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von Genossenschaften
Teilbereich: Schul-, Berufs- und Weiterbildung
Projekt: Lehrmittel und Lehrkräfte
Antragsteller:
Die Antragstellung erfolgt durch Autor/-in, Verlags-, Schul-, Fakultäts- bzw. Fachbereichs- und Institutsleitungen.
Bei genossenschaftlichen Unternehmen erfolgt die Antragstellung durch die Geschäftsführung.
Antragsinhalte:
Förderanträge können formlos schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Der Förderantrag sollte auf maximal sechs Seiten folgende Informationen enthalten:
- Angaben zum Antragsteller
- Aussagefähige Bezeichnung des Vorhabens mit Erläuterung, warum das Vorhaben dem Stiftungszweck entspricht
- Bei Lehrmaterial Beschreibung von Inhalten, Lehrzielen und Verwendungszweck
- Bei Lehrkörpern Ort, Datum bzw. Dauer der geplanten Maßnahme sowie Maßnahmenbeschreibung unter Darlegung von Zielsetzung, Methoden und Organisation
- Ggf. Darstellung der Perspektiven einer Weiterführung über den Förderzeitraum hinaus
- Finanzplan, ggf. gegliedert nach Sachmitteln, Reisekosten etc.
- Bei Antrag auf Teilförderung: Name und Finanzbetrag weiterer Förderer (Die Bewilligung von Fördermitteln durch die Raiffeisen-Stiftung erfolgt in diesen Fällen grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist)
- Angaben über die Vorlage des Antrages oder thematisch verwandter Anträge bei anderen Förderinstitutionen (auch bei abgelehnten Anträgen)
Begutachtung und Entscheidung:
Der eingereichte Antrag wird zunächst daraufhin geprüft, ob er formell den Anforderungen entspricht. Ist dies der Fall, nimmt der Vorstand die Begutachtung vor und formuliert eine Empfehlung für das Kuratorium, das die abschließende Entscheidung über die Bewilligung von Fördermitteln trifft.
Kontakt:
Raiffeisen-Stiftung
Pariser Platz 3
10117 Berlin
Tel.: +49 30 856214-573
E-Mail: info@raiffeisen-stiftung.de