Was fördern wir?

Zur Gewinnung von jungen Fach- und Führungskräften werden Maßnahmen zur Stärkung der Wahrnehmung von Raiffeisen-Unternehmen als Arbeitgeber gefördert. Durch geeignete Projekte soll das breite Spektrum der Ausbildungsberufe und Tätigkeitsbereiche im ländlichen Genossenschaftswesen transparent gemacht und das Interesse von jungen Menschen geweckt werden. Beispielhaft können Informationsveranstaltungen und –materialien sowie Internetprojekte genannt werden.

Wen fördern wir?

Genossenschaftliche Unternehmen und Institutionen des Genossenschaftswesens.

Wichtige Hinweise für Antragsteller


Förderbereich I: Bildung und Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von Genossenschaften
Teilbereich: Öffentlichkeitsarbeit
Projekt: Maßnahmen zur Gewinnung von Nachwuchskräften


Antragsteller:

Die Antragstellung erfolgt durch die Geschäftsführung der genossenschaftlichen Unternehmen
oder Institutionen.


Antragsinhalte:

Förderanträge können formlos schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Der Förderan-
trag sollte auf maximal sechs Seiten folgende Informationen enthalten:

  • Angaben zum Antragsteller
  • Aussagefähige Bezeichnung des Vorhabens mit Erläuterung, warum das Vorhaben dem Stiftungszweck entspricht
  • Bei Veranstaltungen Ort, Datum bzw. Dauer der geplanten Maßnahme sowie Veranstaltungsbeschreibung unter Darlegung von Zielsetzung, Methoden, Organisation und externer Kommunikationsmaßnahmen.
  • Schilderung, inwieweit das Projekt beispielgebend für andere Genossenschaften sein kann
  • Bei Materialien Beschreibung von Inhalten und Verwendungszweck sowie Darstellung der Perspektiven einer Weiterführung über den Förderzeitraum hinaus
  • Finanzierungsplan, ggf. gegliedert nach Sachmitteln, Reisekosten etc.
  • Bei Antrag auf Teilförderung zusätzlich: Name und Finanzbetrag weiterer Förderer (Die Bewilligung von Fördermitteln durch die Raiffeisen-Stiftung erfolgt in diesen Fällen grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist)
  • Angaben über die Vorlage des Antrages oder thematisch verwandter Anträge bei anderen Förderinstitutionen (auch bei abgelehnten Anträgen)
  • Wünschenswert ist eine Einordnung der Maßnahme zur Thematik der Nachhaltigkeit im Sinne der „Sustainable Development Goals“, die sich positiv auf die Bewertung des Antrags auswirken kann.


Begutachtung und Entscheidung:

Der eingereichte Antrag wird zunächst daraufhin geprüft, ob der formell den Anforderungen entspricht. Ist dies der Fall, nimmt der Vorstand die Begutachtung vor und formuliert eine Empfehlung für das Kuratorium, das die abschließende Entscheidung über die Bewilligung von Fördermitteln trifft.


Kontakt:

Raiffeisen-Stiftung
Pariser Platz 3
10117 Berlin
Tel. +49-30-856214-573
E-Mail: info@raiffeisen-stiftung.de