Was fördern wir?

Unterstützt wird in Einzelfällen die Anfertigung von Masterarbeiten, die sich mit Fragen des ländlichen Genossenschaftswesens sowie Themen der Agrar- und Ernährungswirtschaft, der Ökonomie, Politik und Rechtswissenschaften mit besonderer Relevanz für das Genossenschaftswesen befassen. Die Förderung umfasst auch Zuschüsse für Reisen, die ggf. im Rahmen der Masterarbeit durchgeführt werden müssen.

Wen fördern wir?

Besonders qualifizierte Studierende deutscher Fachhochschulen und Universitäten. Voraussetzung ist, dass mit dem Antrag eine gutachterliche Stellungnahme der Hochschule bzw. einer/eines betreuenden Hochschullehrenden eingereicht wird.

Wichtige Hinweise für Antragsteller


Förderbereich II: Förderung von Forschung, Wissenschaft und Hochschulausbildung
Teilbereich: Wissenschaftsstrukturen und Hochschulausbildung
Projekt: Masterarbeiten


Antragsteller:

Die Antragstellung erfolgt durch die Studierenden.


Antragsinhalte:

Förderanträge können formlos in deutscher Sprache schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Beigefügt werden muss eine gutachterliche Stellungnahme der/des betreuenden Hochschullehrenden. Der Förderantrag selber sollte auf maximal sechs Seiten folgende Informationen enthalten:

  • Angaben zum Antragsteller inklusive Werdegang mit Zeugnissen
  • Aussagefähige Bezeichnung des Vorhabens (Problembeschreibung, Stand der Forschung, Zielsetzung, Arbeitsschritte, Zeitplan, erwartete Ergebnisse, Mehrwert der Ergebnisse für das Genossenschaftswesen sowie Angaben zur geplanten Kommunikation der Ergebnisse) mit Erläuterung, warum die Masterarbeit dem Stiftungszweck entspricht und wie das Thema Nachhaltigkeit i.S. der bekannten „Sustainable Development Goals“ verarbeitet wird
  • Finanzplan, ggf. gegliedert nach Sachmitteln, Reisekosten etc.
  • Betreuungszusage einer/eines Hochschullehrenden
  • Bei Antrag auf Teilförderung zusätzlich: Name und Finanzbetrag weiterer Förderer (Die Bewilligung von Fördermitteln durch die Raiffeisen-Stiftung erfolgt in diesen Fällen grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist)
  • Angaben über die Vorlage des Antrages oder thematisch verwandter Anträge bei anderen Förderinstitutionen (auch bei abgelehnten Anträgen)


Begutachtung und Entscheidung:

Der eingereichte Antrag wird zunächst daraufhin geprüft, ob er formell den Anforderungen entspricht. Ist dies der Fall, nimmt der Vorstand die Begutachtung vor und formuliert eine Empfehlung für das Kuratorium, das die abschließende Entscheidung über die Bewilligung von Fördermitteln trifft.


Kontakt:

Raiffeisen-Stiftung
Pariser Platz 3
10117 Berlin
Tel. +49-30-856214-573
E-Mail: info@raiffeisen-stiftung.de