Was fördern wir?

Mit der Förderung der Einbindung von Modulen oder Modulgruppen mit genossenschaftlichem Schwerpunkt in Masterstudiengänge an deutschen Fachhochschulen und Universitäten soll die Integration der genossenschaftlichen Ausbildung in verschiedene Studiengänge ermöglicht werden.

Wen fördern wir?

Deutsche Fachhochschulen und Universitäten.

Wichtige Hinweise für Antragsteller


Förderbereich II: Förderung von Forschung, Wissenschaft und Hochschulausbildung
Teilbereich: Wissenschaftsstrukturen und Hochschulausbildung
Projekt: Genossenschaftsmodule in Studiengängen


Antragsteller:

Die Antragstellung erfolgt über die Fakultäten bzw. Fachhochschul- oder Universitätsleitungen.


Antragsinhalte:

Förderanträge können formlos in deutscher Sprache schriftlich oder elektronisch eingereicht
werden. Der Förderantrag sollte auf maximal sechs Seiten folgende Informationen enthalten:

  • Angaben zum Antragsteller
  • Aussagefähige Bezeichnung des Vorhabens mit Erläuterung, warum das Vorhaben dem Stiftungszweck entspricht und wie das Thema Nachhaltigkeit i.S. der bekannten „Sustainable Developments Goals“ aufgenommen wird
  • Beschreibung der beantragten Module und des Gesamtmodulplans des Studiengangs
  • Studienverlaufsplan
  • Akkreditierungskonzept
  • Finanzplan und schriftliche Zustimmung des jeweiligen Studienfachberaters
  • Erläuterung, welchen Mehrwert die Lehrinhalte des Moduls für das Genossenschaftswesen haben
  • Erläuterung, welche Kommunikationsmaßnahmen intern/extern geplant sind
  • Bei Antrag auf Teilförderung zusätzlich: Name und Finanzbetrag weiterer Förderer
    (Die Bewilligung von Fördermitteln durch die Raiffeisen-Stiftung erfolgt in diesen Fällen grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist)
  • Angaben über die Vorlage des Antrages oder thematisch verwandter Anträge bei anderen Förderinstitutionen (auch bei abgelehnten Anträgen)


Begutachtung und Entscheidung:

Der eingereichte Antrag wird zunächst daraufhin geprüft, ob er formell den Anforderungen entspricht. Ist dies der Fall, erfolgt bei positiv ausgefallener Vorprüfung durch den Vorstand die Bewertung durch eine/n externe/n Gutachter/in mit ausgewiesener genossenschaftsspezifischer Lehrerfahrung. Auf Basis dieses Gutachtens formuliert der Vorstand eine Empfehlung für das Kuratorium, das die abschließende Entscheidung über die Bewilligung von Fördermitteln trifft.


Kontakt:

Raiffeisen-Stiftung
Pariser Platz 3
10117 Berlin
Tel. +49-30-856214-573
E-Mail: info@raiffeisen-stiftung.de