Was fördern wir?

Finanziell unterstützt werden Projekte, die der Darstellung und Imageförderung von Funktion und Wirkungsweise ländlicher Genossenschaften inklusive ihrer Wertschöpfungsketten dienen.

Wen fördern wir?

Genossenschaftliche Unternehmen und Institutionen des Genossenschaftswesens.

Wichtige Hinweise für Antragsteller


Förderbereich I: Bildung und Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von Genossenschaften
Teilbereich: Öffentlichkeitsarbeit
Projekt: Projekte zur Imagestärkung des Genossenschaftssektors


Antragsteller:

Die Antragstellung erfolgt durch die Geschäftsführung der genossenschaftlichen Unternehmen
oder Institutionen.


Antragsinhalte:

Förderanträge können formlos schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Der Förderan-
trag sollte auf maximal sechs Seiten folgende Informationen enthalten:

  • Angaben zum Antragsteller
  • Aussagefähige Bezeichnung des Vorhabens mit Erläuterung, warum das Vorhaben dem Stiftungszweck entspricht
  • Bei Veranstaltungen
    Ort, Datum bzw. Dauer der geplanten Maßnahme sowie Veranstaltungsbeschreibung unter Darlegung von Zielsetzung, Methoden und Organisation; Schilderung, inwiefern die Maßnahme für anderen Genossenschaften beispielgebend sein kann;
    Darstellung externer/interner Kommunikationsmaßnahmen
  • Bei Materialien
    Beschreibung von Inhalten, Verwendungszweck, konkreter Zielgruppen und entsprechender Kommunikationsmaßnahmen
  • Finanzierungsplan, ggf. gegliedert nach Sachmitteln, Reisekosten etc.
  • Bei Antrag auf Teilförderung zusätzlich: Name und Finanzbetrag weiterer Förderer (Die Bewilligung von Fördermitteln durch die Raiffeisen-Stiftung erfolgt in diesen Fällen grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist)
  • Angaben über die Vorlage des Antrages oder thematisch verwandter Anträge bei anderen Förderinstitutionen (auch bei abgelehnten Anträgen)
  • Wünschenswert ist eine Einordnung der Maßnahme zur Thematik der Nachhaltigkeit im Sinne der „Sustainable Development Goals“, die sich positiv auf die Bewertung des Antrags auswirken kann.


Begutachtung und Entscheidung:

Der eingereichte Antrag wird zunächst daraufhin geprüft, ob er formell den Anforderungen entspricht. Ist dies der Fall, nimmt der Vorstand die Begutachtung vor und formuliert eine Empfehlung für das Kuratorium, das die abschließende Entscheidung über die Bewilligung von Fördermitteln triff.


Kontakt:

Raiffeisen-Stiftung
Pariser Platz 3
10117 Berlin
Tel. +49-30-856214-573
E-Mail: info@raiffeisen-stiftung.de