Was fördern wir?

Gefördert wird die Anfertigung von Dissertationen bei Vorhaben, die sich mit dem ländlichen Genossenschaftswesen sowie Themen der Agrar- und Ernährungswirtschaft, der Ökonomie, Politik und Rechtswissenschaften mit besonderem Bezug zum ländlichen Genossenschaftswesen befassen. Die monatliche Zuwendung beträgt 1.000 Euro und ist auf zwei Jahre befristet. Ggf. können Reisekosten- und Sachmittelzuschüsse gewährt werden.

Wen fördern wir?

Besonders qualifizierte DoktorandInnen, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule zur Promotion zugelassen sind. Voraussetzung ist, dass mit dem Antrag ein Gutachten der/des betreuenden Hochschullehrenden eingereicht wird.

Wichtige Hinweise für Antragsteller


Förderbereich II: Förderung von Forschung, Wissenschaft und Hochschulausbildung
Teilbereich: Wissenschaftsstrukturen und Hochschulausbildung
Projekt: Promotionsstipendien


Antragsteller:

Die Antragstellung erfolgt durch den/die Doktoranden/Doktorandin.


Antragsinhalte:

Förderanträge können formlos in deutscher Sprache schriftlich oder elektronisch eingereicht
werden. Beigefügt werden muss ein Gutachten der/des betreuenden Hochschullehrenden. Der
Förderantrag selber sollte auf maximal sechs Seiten folgende Informationen enthalten:

  • Angaben zum Antragsteller inklusive akademischem Werdegang mit Zeugnissen
  • Wissenschaftliches Konzept der Dissertation (Problembeschreibung, Stand der Forschung, Zielsetzung, Arbeitsschritte, Zeitplan, erwartete Ergebnisse, Mehrwert der Ergebnisse für das Genossenschaftswesen und Aussagen zur geplanten Kommunikation der Ergebnisse) mit Erläuterung, warum das Vorhaben dem Stiftungszweck entspricht und wie es in das Thema Nachhaltigkeit i.S. der bekannten „Sustainable Development Goals“ einzuordnen ist
  • Finanzplan, ggf. gegliedert nach Sachmitteln, Reisekosten etc.
  • Betreuungszusage einer/eines Hochschullehrenden
  • Bei Antrag auf Teilförderung zusätzlich: Name und Finanzbetrag weiterer Förderer (Die Bewilligung von Fördermitteln durch die Raiffeisen-Stiftung erfolgt in diesen Fällen grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist)
  • Angaben über die Vorlage des Antrages oder thematisch verwandter Anträge bei anderen Förderinstitutionen (auch bei abgelehnten Anträgen)


Begutachtung und Entscheidung:

Der eingereichte Antrag wird zunächst daraufhin geprüft, ob er formell den Anforderungen entspricht. Ist dies der Fall, erfolgt bei positiv ausgefallener Vorprüfung durch den Vorstand eine Begutachtung durch zwei für das Thema kompetente Fachvertreter/-innen. Auf Basis dieser Gutachten formuliert der Vorstand eine Empfehlung für das Kuratorium, das die abschließende Entscheidung über die Bewilligung von Fördermitteln trifft.


Kontakt:

Raiffeisen-Stiftung
Pariser Platz 3
10117 Berlin
Tel. +49-30-856214-573
E-Mail: info@raiffeisen-stiftung.de