Was fördern wir?

Mit Blick auf die Aus- und Weiterbildung von MitarbeiterInnen ländlicher Genossenschaften werden Schulungen, Seminare und ähnliche Veranstaltungen auf regionaler und nationaler Ebene, in begründeten Ausnahmefällen auch auf internationaler Ebene, durchgeführt oder finanziell unterstützt. Die Veranstaltungen sollen u. a. Bezug nehmen auf Grundsatzfragen des Genossenschaftswesens, Strukturfragen, agrar- und ernährungswirtschaftliche Fachthemen sowie ökonomische, politische und rechtliche Entwicklungen mit besonderer Relevanz für die ländlichen Genossenschaften.

Wen fördern wir?

Mitglieder, MitarbeiterInnen, Führungskräfte und das Ehrenamt genossenschaftlicher Unternehmen, Auszubildende, Berufsschüler und genossenschaftliche Institutionen.

Wichtige Hinweise für Antragsteller

Förderbereich I: Bildung und Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von Genossenschaften
Teilbereich: Schul-, Berufs- und Weiterbildung
Projekt: Schulungen, Seminare und ähnliche Veranstaltungen für die Genossenschaften


Antragsteller:

Die Antragstellung erfolgt durch die Geschäftsführung der genossenschaftlichen
Unternehmen oder Institutionen.


Antragsinhalte:

Förderanträge können formlos schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Der Förderantrag sollte auf maximal sechs Seiten folgende Informationen enthalten:

  • Angaben zum Antragsteller
  • Aussagefähige Bezeichnung des Vorhabens mit Erläuterung, warum das Vorhaben dem Stiftungszweck entspricht
  • Ort, Datum bzw. Dauer der geplanten Veranstaltung; Darstellung der Perspektiven einer Weiterführung über den Förderzeitraum hinaus sowie des Mehrwerts für andere Genossenschaften
  • Veranstaltungsbeschreibung unter Darlegung von Zielsetzung, Methoden und Organisation sowie zu den geplanten externen/internen Kommunikationsmaßnahmen
  • Finanzierungsplan, ggf. gegliedert nach Sachmitteln, Reisekosten etc.
  • Bei Antrag auf Teilförderung zusätzlich: Name und Finanzbetrag weiterer Förderer (Die Bewilligung von Fördermitteln durch die Raiffeisen-Stiftung erfolgt in diesen Fällen grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist)
  • Angaben über die Vorlage des Antrages oder thematisch verwandter Anträge bei anderen Förderinstitutionen (auch bei abgelehnten Anträgen)
  • Wünschenswert ist eine Einordnung der Maßnahme zur Thematik der Nachhaltigkeit im Sinne der „Sustainable Development Goals“, die sich positiv auf die Bewertung des Antrags auswirken kann.


Begutachtung und Entscheidung:

Der eingereichte Antrag wird zunächst daraufhin geprüft, ob er formell den Anforderungen
entspricht. Ist dies der Fall, nimmt der Vorstand die Begutachtung vor und formuliert eine
Empfehlung für das Kuratorium, das die abschließende Entscheidung über die Bewilligung
von Fördermitteln trifft.


Kontakt:

Raiffeisen-Stiftung
Pariser Platz 3
10117 Berlin
Tel.: +49 30 856214-573
E-Mail: info@raiffeisen-stiftung.de