Was fördern wir?

Gefördert werden themenbezogene Veranstaltungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs, mit denen die Studierenden aus- und weitergebildet werden und in Bezug auf Themen der Raiffeisen-Genossenschaften und deren vor- und nachgelagerte Bereiche berufsbezogene Fachkompetenz erlangen.

Wen fördern wir?

Masterstudierende und DoktorandInnen deutscher Fachhochschulen und Universitäten.

Wichtige Hinweise für Antragsteller


Förderbereich II: Förderung von Forschung, Wissenschaft und Hochschulausbildung
Teilbereich: Wissenschaftsstrukturen und Hochschulausbildung
Projekt: Summer Schools


Antragsteller:

Die Antragstellung erfolgt über die Fakultäts- bzw. Fachbereichs- und Institutsleitungen oder
über den/die Dozenten/Dozentin.


Antragsinhalte:

Förderanträge können formlos in deutscher Sprache schriftlich oder elektronisch eingereicht
werden. Der Förderantrag sollte auf maximal sechs Seiten folgende Informationen enthalten:

  • Angaben zum Antragssteller
  • Aussagefähige Bezeichnung des Vorhabens (Veranstaltungsinhalte, Lernziele, Lehrplan, Angaben zu Dozent/-in) mit Erläuterung, warum die Veranstaltung dem Stiftungszweck entspricht und wie das Thema Nachhaltigkeit i.S. der bekannten „Sustainable Development Goals“ eingeordnet wird. Darzustellen sind zudem der Mehrwert für das Genossenschaftswesen sowie geeignete externe Kommunikationsmaßnahmen.
  • Finanzplan, ggf. gegliedert nach Sachmitteln, Reisekosten etc.
  • Bei Antrag auf Teilförderung zusätzlich: Name und Finanzbetrag weiterer Förderer (Die Bewilligung von Fördermitteln durch die Raiffeisen-Stiftung erfolgt in diesen Fällen grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist)
  • Angaben über die Vorlage des Antrages oder thematisch verwandter Anträge bei anderen Förderinstitutionen (auch bei abgelehnten Anträgen)


Begutachtung und Entscheidung:

Der eingereichte Antrag wird zunächst daraufhin geprüft, ob er formell den Anforderungen entspricht. Ist dies der Fall, erfolgt bei positiv ausgefallener Vorprüfung durch den Vorstand die Einholung einer gutachterlichen Stellungnahme von Fachvertreter/-innen mit wissenschaftlicher Lehrerfahrung. Auf Basis dieser Stellungnahme formuliert der Vorstand eine Empfehlung für das Kuratorium, das die abschließende Entscheidung über die Bewilligung von Fördermitteln trifft.


Kontakt:

Raiffeisen-Stiftung
Pariser Platz 3
10117 Berlin
Tel. +49-30-856214-573
E-Mail: info@raiffeisen-stiftung.de