Was wir fördern?

Unterstützt wird die Anfertigung wissenschaftlicher Gutachten und Stellungnahmen, die im Kontext ländlicher Genossenschaften stehen und einen aktuellen Problembezug aufweisen. Hierunter fallen z. B. die Erstellung von Expertisen zu aktuellen Politikvorschlägen, die Durchführung von Wirkungsanalysen, das Verfassen von Rechtskommentaren und die Entwicklung von Marktstrategien.

Wen wir fördern?

Unternehmen und Institutionen des genossenschaftlichen Verbundes sowie deutsche Fachhochschulen, Universitäten und andere wissenschaftliche Einrichtungen.

Wichtige Hinweise für Antragsteller


Förderbereich II: Förderung von Forschung, Wissenschaft und Hochschulausbildung
Teilbereich: Forschung und Wissenschaft
Projekt: Wissenschaftliche Gutachten und Stellungnahmen


Antragsteller:

Anträge auf Einholung eines Gutachtens oder einer Stellungnahme können durch die
Geschäftsführung der Unternehmen und Institutionen des genossenschaftlichen Verbundes
sowie durch Wissenschaftler-/innen an Fachhochschulen, Universitäten und sonstigen
wissenschaftlichen Einrichtungen gestellt werden. Im Falle einer positiven Entscheidung
durch den Vorstand erfolgt eine Ausschreibung des Gutachtens bzw. der Stellungnahme
durch die Raiffeisen-Stiftung, auf die sich entsprechend qualifizierte und mit der jeweiligen
Problemstellung vertraute Wissenschaftler/-innen bewerben können.


Antragsinhalte:

Förderanträge können formlos in deutscher Sprache schriftlich oder elektronisch eingereicht
werden und sollten auf maximal sechs Seiten folgende Informationen enthalten:

  • Angaben zum Antragsteller
  • Aussagefähige Bezeichnung des Vorhabens mit Erläuterung, warum das Vorhaben dem Stiftungszweck entspricht und wie es das Thema Nachhaltigkeit i. S. der bekannten „Sustainable Development Goals“ aufnimmt
  • Vorantragstellung: Beschreibung des Problembezugs und Skizze der Fragestellung; ggf. Angaben über einen Finanzierungsbeitrag und inwieweit dieses Projekt einen Mehrwert für das Genossenschaftswesen hat
  • Antragstellung: Beteiligte wissenschaftliche Einrichtungen, Antragsskizze, Methodik, Arbeitsschritte, Zeitplan, erwartete Ergebnisse, Finanzplan, geeignete Kommunikationsmaßnahmen zur Veröffentlichung der Ergebnisse
  • Bei Antrag auf Teilförderung zusätzlich: Name und Finanzbetrag weiterer Förderer (Die Bewilligung von Fördermitteln durch die Raiffeisen-Stiftung erfolgt in diesen Fällen grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist)
  • Angaben über die Vorlage des Antrages oder thematisch verwandter Anträge bei anderen Förderinstitutionen (auch bei abgelehnten Anträgen)


Begutachtung und Entscheidung:

Der eingereichte Vorantrag wird zunächst daraufhin geprüft, ob der formell den
Anforderungen entspricht. Ist dies der Fall, erfolgt bei positiv ausgefallener Vorprüfung durch
den Vorstand die Ausschreibung des Gutachtens bzw. der Stellungnahme durch die
Raiffeisen-Stiftung. Die daraufhin eingehenden Anträge werden durch zwei für das Thema
kompetente Fachvertreter/-innen aus Wissenschaft und/oder Praxis begutachtet. Auf Basis
dieser gutachterlichen Stellungnahmen formuliert der Vorstand eine Empfehlung für das
Kuratorium, das die abschließende Entscheidung über die Bewilligung von Fördermitteln trifft.


Kontakt:
Raiffeisen-Stiftung
Pariser Platz 3
10117 Berlin
Tel.: +49 30 856214-573
E-Mail: info@raiffeisen-stiftung.de