Förderpreis

Mit dem Preis werden zukünftig Förderprojekte der Raiffeisen-Stiftung oder Initiativen aus dem ländlichen Genossenschaftswesen ausgezeichnet, die dem Stiftungszweck in herausragender Weise entsprochen haben. Details hierzu werden rechtzeitig an dieser Stelle bekannt gegeben.

 

Für die Einreichung von Förderanträgen gelten folgende Stichtage zu den Quartalsenden:

1. Quartal: 31. März

2. Quartal: 30. Juni

3. Quartal: 30. September

4. Quartal: 31. Dezember

 

Es gilt das Datum des Eingangsstempels bzw. das Datum des E-Mail-Eingangs.

 

Vorstand und Kuratorium streben an, in dem Quartal, das dem Antragsstichtag folgt, abschließend über die beantragte Förderung zu entscheiden.

 

Anträge zu bereits abgeschlossenen Projekten können nicht berücksichtigt werden. Wir bitten alle Antragsteller, dies bei der Projektplanung zu berücksichtigen und die Einreichung von Förderanträgen so frühzeitig vorzunehmen, dass im Falle einer Förderzusage mit dem Projekt erst nach abschließender Zustimmung begonnen wird.