Die von der Stiftungsaufsicht anerkannte Satzung der Raiffeisen-Stiftung lässt Zustiftungen zu (§ 4 Abs. 2). Zustiftungen sind Leistungen in das bereits vorhandene Grundstockvermögen. Sie sind Schenkungen und erfolgen ohne eigenen Stiftungszweck, aber zur Erfüllung des bereits vorhandenen Stiftungszwecks der Raiffeisen-Stiftung.

Sollte eine Zustiftung beabsichtigt sein, empfiehlt sich vorab eine Kontaktaufnahme mit dem Vorstand, da dieser die Zustiftung annehmen muss.

Die Raiffeisen-Stiftung nimmt auch jederzeit Spenden entgegen. Spenden sind freiwillige Zuwendungen, die je nach Zielrichtung des Spenders dem Grundstockvermögen oder der direkten Verwendung zur Erfüllung des Stiftungszwecks zufließen. Soweit der Spender keine ausdrücklichen Regelungen vornimmt, wird die eingehende Spende den zeitnah zu verwendenden Mitteln zugeordnet.

Die Raiffeisen-Stiftung ist eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz anerkannte Körperschaft und zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen gemäß § 10b des Einkommensteuergesetzes berechtigt.

Für Spenden gilt folgende Kontoverbindung:

 

Volksbank Köln Bonn eG


IBAN: DE 96 3806 0186 2101 1110 19

BIC: GENODED1BRS

SWIFT: GENO DE DD