Achtung Antragsteller: Für die Einreichung von Förderanträgen gelten seit 1. Januar 2016 Stichtage zu den Quartalsenden. Die Einführung von Stichtagen ist erforderlich geworden, da die Raiffeisen-Stiftung erfreulicherweise einen immer höher werdenden Zulauf an Förderanträgen erhält.
Es gelten folgende Stichtage:
- 1. Quartal: 31. März
- 2. Quartal: 30. Juni
- 3. Quartal: 30. September
- 4. Quartal: 31. Dezember
Es gilt das Datum des Eingangsstempels bzw. das Datum des E-Mail-Eingangs. Vorstand und Kuratorium streben an, in dem Quartal, das dem Antragsstichtag folgt, abschließend über die beantragte Förderung zu entscheiden.
Anträge zu bereits abgeschlossenen Projekten können nicht berücksichtigt werden. Wir bitten alle Antragsteller, dies bei der Projektplanung zu berücksichtigen und die Einreichung von Förderanträgen so frühzeitig vorzunehmen, dass im Falle einer Förderzusage mit dem Projekt erst nach abschließender Zustimmung begonnen wird.